Mann mit UWS Jacke belädt ein Serviceauto der UWS

UWS Service – alles rund ums Wohnen

Fragen, Probleme, Anliegen?
Die UWS
Servicewelt weiß immer eine Lösung!

Die Wohn- und Lebensqualität unserer Mieterinnen und Mieter steht für uns im Mittelpunkt. Deshalb möchten wir Ihnen online, per App und im persönlichen Kontakt einen guten Rundum-Service bieten – mit umfassender Beratung und Auskunft zu allen Themen, die sich ums Wohnen bei der UWS drehen. Hier bekommen Sie schnelle und kompetente Hilfe im Reparatur- oder Notfall und Unterstützung, wenn es um das nachbarschaftliche Zusammenleben geht. Wir beantworten Ihnen direkt die häufigsten Mieterfragen und geben Ihnen praktische Tipps rund um Ihr Zuhause. Erfahren Sie außerdem mehr über unser Mieterportal „UWS-Online“ und die einfache Abwicklung Ihrer Anliegen am Computer oder über unsere Smartphone-App. Übrigens: Dieser Servicebereich wächst stetig – es lohnt sich, immer wieder reinzuklicken!

Häufig gestellte Mieterfragen

Wie lange ist mein Mietgesuch bei der UWS gültig

Ihre Mietanfrage wird für sechs Monate gespeichert und danach gelöscht. Vor Ablauf der sechs Monate schicken wir Ihnen eine Erinnerungsmail. Sie können Ihr Mietgesuch bei uns gerne verlängern – kontaktieren Sie uns einfach.

Was ist UWS-Online und wie funktioniert das Mieterportal?

Mit UWS-Online, dem Mieterportal der UWS Ulm, erledigen Sie viele Wohnungsbelange einfach per App oder Internet-Browser. Hier können Sie unkompliziert mit uns Kontakt aufnehmen, auf wichtige Inhalte des Mietvertrags zugreifen oder neueste UWS-Nachrichten lesen. Sie müssen sich nur als Mieterin oder Mieter registrieren und anmelden.

Wie komme ich an eine Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde?

Bei einem Umzug muss der neue Wohnsitz bei der Stadt Ulm mit einer Wohnungsgeberbestätigung angemeldet werden. Diese erhalten Sie von der UWS automatisch zum Mietbeginn per E-Mail.

Wie komme ich an eine Mietbescheinigung?

Gerne stellen wir Ihnen eine Mietbescheinigung aus. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und wir kümmern uns darum. Oder aber Sie drucken Ihre Mietbescheinigung über UWS-Online – unserem Mieterportal – ganz einfach selbst aus.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und woher bekomme ich diesen?

Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen. Sie sind in der Regel preisgünstiger als frei vermietbare Wohnungen. Die Vergabe ist einkommensabhängig. Einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Stadt Ulm beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis sowie die Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten.

Wie hoch ist die Kaution und wann muss ich sie bezahlen?
Zu Mietbeginn zahlen Sie eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten. Ist mit Ihrer Wohnung beim Auszug alles in Ordnung, erhalten Sie die Kaution zurück.
Wie errechnet sich die monatliche Mietzahlung?
Die monatliche Mietzahlung setzt sich aus der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Kaltmiete bezahlen Sie für die Nutzung der Wohnung. Betriebskosten werden jährlich abgerechnet und mit den monatlich geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen verrechnet.
Welche Kosten beinhaltet die Heiz- und Betriebskostenabrechnung?

Betriebskosten richten sich nach der Betriebskostenverordnung (BetrVK). Darunter fallen z. B. Müllgebühren, Versicherungen, Grundsteuer, Entsorgungskosten, aber auch Kosten für die Reinigung und Grünanlagenpflege. Hinzu kommen Heiz- und Warmwasserkosten, die sich nach Ihrer Nutzung bzw. Ihrem Verbrauch von Wasser und Heizung richten. Ihre Verbrauchskosten werden in der Jahresabrechnung zusammengefasst – diese können Sie jederzeit in der UWS-App einsehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer „FAQ Betriebskosten“ + UWS Erklärvideo „Betriebskosten“

 

Was muss ich tun, wenn ich meine Miete oder Betriebskostennachzahlung nicht bezahlen kann?

Wir bieten verschiedene Möglichkeiten wie z. B. eine Ratenzahlung bei hoher Betriebskostennachzahlung oder Kautionszahlung. Um gemeinsam eine Lösung zu finden, sprechen Sie uns so schnell wie möglich an. Möchten Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen, können Sie hier einen Termin mit uns vereinbaren. Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie von der Stadt Ulm.

Wozu dient eine Hausordnung und wo finde ich sie?

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Sie regelt Rechte und Pflichten unserer Mieter und erleichtert damit ein geordnetes Zusammenleben. Sie finden unsere Hausordnung in verschiedenen Sprachen auch in unseren Downloads.

 

Es klappt nicht so gut mit bestimmten Nachbarn.

Wenn ein offenes Gespräch nicht zur Klärung führt, unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Darf ich auf meinem Balkon oder meiner Terrasse grillen?
Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen sowie mit dem Elektrogrill ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
Wie sind die Ruhezeiten geregelt?

Lärm belastet das Miteinander aller Hausbewohner. Vermeiden Sie daher jede über das normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung. Die allgemeine Hausruhe gilt mittags von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner besonders Rücksicht genommen werden. Weitere Informationen zum Schutz vor Lärm entnehmen Sie bitte der Hausordnung.

Bin ich zur Kehrwoche verpflichtet?

Ja, die Mieter wechseln sich mit der Reinigung untereinander ab. Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Bereiche (z. B. Hauseingang und Treppenhaus) ist in der Hausordnung geregelt. Dort finden Sie auch weitere Details zur Kehrwoche. In einigen Häusern wird die Kehrwoche durch eine Reinigungsfirma durchgeführt. Die entstehenden Kosten bezahlen Sie über die Betriebskostenabrechnung.

Bin ich zum Winterdienst verpflichtet?

Ja. Genau wie bei der Kehrwoche wechseln sich die Mieter mit dem Winterdienst untereinander ab. Die Räumung von Schnee und die Maßnahmen gegen Winterglätte sind in der Hausordnung geregelt. Dort finden Sie auch weitere Details zum Winterdienst. In manchen Häusern wird der Winterdienst von einer beauftragten Firma durchgeführt. Die entstehenden Kosten bezahlen Sie über die Betriebskostenabrechnung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Warum ist ordentliche Mülltrennung vorteilhaft für mich?

Eine ordentliche Mülltrennung schont die Umwelt und spart Kosten. Falsch befüllte Behälter müssen gesondert abgeholt und nachträglich getrennt werden. Die entstehenden Kosten trägt die gesamte Hausgemeinschaft, also auch Sie selbst. Informationen der EBU zur korrekten Mülltrennung erhalten sie hier. Sperrmüll: Auch die Abholung von Sperrmüll können Sie über die EBU organisieren.

Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Ist das in meiner Mietwohnung erlaubt?

Kleintiere wie Hamster oder Fische sind nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung von Hund oder Katze muss dagegen beantragt werden. Bitte nehmen Sie zuvor mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie dann über das weitere Genehmigungsverfahren.

An wen wende ich mich bei Störungen oder Reparaturen?

Bei Störungen oder Reparaturen melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns oder bei Ihrem zuständigen Hausmeister.

Was mache ich bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?

Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist unsere Notfallbereitschaft für Sie da!

Montag – Donnerstag
16:30 – 6:00 Uhr
Freitag
12:30 – 6:00 Uhr
Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage durchgehend bis zum darauffolgenden Arbeitstag 6:00 Uhr

Bitte kontaktieren Sie uns zu diesen Zeiten nur in dringenden Notfällen per Telefon unter:
0731 20650 – 650

Sonstige wichtige Nummern:
Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt 112
Polizei 110

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was muss ich tun?

Bei Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns oder bei Ihrem zuständigen Hausmeister.

Meine Wohnung besitzt einen Raumluftfilter. Wie oft muss ich diesen tauschen?

In vielen UWS Wohnungen sind Lüftungsgeräte eingebaut, die permanent für frische und saubere Luft sorgen. Nur wenn der eingebaute Filter sauber ist, arbeiten die Lüfter leise und energiesparend. Daher muss der Filter alle 6 Monate ausgetauscht werden. Zur Erinnerung an den Wechsel hilft Ihnen unser Timestrip®-Aufkleber, den Sie an einer beliebigen Stelle des Lüfters kleben und den Startknopf drücken. Damit ist der Indikator aktiviert und die Zeit beginnt zu laufen. Nach ca. 6 Monaten ist die Anzeige komplett rot und erinnert Sie dadurch daran, den Filter auszutauschen. Bei ihrem Hausmeister oder in unserem Mietercenter erhalten Sie neue Filter sowie neue Timestrip®-Aufkleber. Sehen Sie dazu auch unseren Film „Filtertausch“:

Muss ich meine Rauchwarnmelder selbst prüfen?

Rauchwarnmelder sind kleine Lebensretter, erkennen bereits kleinste Anzeichen von Brandrauch und schlagen durch ein akustisches Signal laut Alarm. So können sich Bewohner bei einem Brand rechtzeitig in Sicherheit bringen. Unsere Rauchwarnmelder werden von einer Firma regelmäßig gewartet. Bei Funkrauchmeldern kommt die von der UWS beauftragte Firma nicht in die Wohnung – die Wartung erfolgt aus der Ferne. Nähere Informationen zu unseren Rauchwarnmeldern finden Sie in unseren Downloads.

Wie ist das Ablesen von Heizungszählern geregelt?

Der individuelle Wärmeverbrauch wird an unterschiedlichen Messeinrichtungen abgelesen. Das jährliche Ablesen erfolgt entweder durch eine beauftragte Person oder kontaktlos per Funk. Übrigens, den aktuellen Verbrauch können Sie ganz bequem über Ihren Zugang zum Mieterportal „UWS-Online“ ablesen.

Gibt es besondere Angebote für Telefon und Internet?
Gemeinsam mit unseren Partnern, der SWU Telenet GmbH und der Vodafone Deutschland GmbH, können wir in unseren Wohnungen attraktive Angebote für Internet und Telefon anbieten. Alle Mieter der UWS erhalten 10 % Rabatt auf die Internet- und Telefonieangebote der SWU Telenet GmbH.

Downloads

  • UWS-Online – ganz einfach registrieren

    Mit dem Mieterportal „UWS-Online“ haben Sie unseren Service immer an Ihrer Seite. Wie einfach Sie sich registrieren können, erfahren Sie hier.
  • UWS Hausordnung

    Unser „Kleingedrucktes“ zu allgemeinen Werten wie Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch zu Rechten und Pflichten.
  • Merkblatt Wohn- berechtigungsschein

    Hier erfahren Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen.
  • Kleines 1 x 1 der Betriebskosten

    Erklärt die einzelnen Positionen der jährlichen Betriebskostenabrechnung und erleichtert die Übersicht für jeden Mieter.
  • Schimmel vorbeugen, wohlfühlen & sparen

    Richtiges Heizen und Lüften ist wichtig. Damit Sie sich in Ihren vier Wänden wohlfühlen, habe wir hier die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
  • Versicherungen? Check!

    Sind Sie richtig versichert? Wir verraten Ihnen, welche Versicherungen wirklich sinnvoll und dabei sogar ziemlich günstig sind.
  • Mietzahlung – Unterstützung und Hilfe

    Informationen zu Mietschulden, Wohnraumkündigungen, Wohnraumklagen und generellen finanziellen Schwierigkeiten finden Sie hier.
  • Kleine Lebensretter: Rauchwarnmelder

    Bedienungsanleitungen und Betriebshinweise der bei der UWS installierten Rauch-warnmelder. Wählen Sie einfach das entsprechende Modell aus.
  • Tipps für ein sicheres Zuhause

    Die Polizei informiert: 10 goldene Regeln für ein sicheres Zuhause – damit es Betrüger und Einbrecher so schwer wie möglich haben.
  • Quartiersgarage am Weinberg

    Eine Quartiersgarage mit 55 Stellplätzen sowie Lademöglichkeiten für Elektroautos steht Besuchern, Nachbarn und Bewohnern im Weinberg Carré zur Verfügung.

wohnräume – unser Mietermagazin

Hier finden Sie Einblicke, Ausblicke und Durchblick: Holen Sie sich Ideen und Anregungen rund ums Wohnen, erfahren Sie mehr über unsere spannenden Bauprojekte und Ihre UWS-Nachbarschaft, lesen Sie alle wichtigen Informationen und aktuellen Entwicklungen.
  • Ausgabe 28

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  • Ausgabe 29

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  • Ausgabe 30

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